Heute wurde bekannt, dass Segas 2 Jahre altes (!) "Condemned" (erschienen für Xbox 360 und PC) per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt wurde. Kurios daran: Die BPjM hat das Spiel kurz nach Erscheinen bereits indiziert. Und zwar auf Liste A. Es wurde also lediglich als jugendgefährdend, nicht aber strafrechtlich relevant eingestuft. In der Zwischenzeit sind schon einige Spiele auf Liste B gewandert (unter anderem "The Punisher", das mit seinen Foltersequenzen ein Musterbeispiel für menschenverachtende Gewalt ist), passiert ist den meisten dieser Titeln aber nichts. Beschlagnahmt wurden lediglich "Manhunt" und "Dead Rising". Abgesehen davon, dass "Condemned" kein klassischer Shooter ist und eher in Richtung "gruseliger Horror-Shocker" geht, erschließt sich mir der Sinn solcher Aktionen nicht ganz. Ich meine, wenn man etwas aus dem Verkehr zieht, dann doch bitte zeitnah zum Erscheinen. Außerdem ist eine Beschlagnahme eher kontraproduktiv und macht das Spiel noch viel interessanter. Ich habe mich heute zum Beispiel dabei ertappt, dass ich bei mir dachte: "Mensch, das könntest du auch mal wieder spielen." Und das war genau in dem Augenblick, als ich vom Verbot erfuhr! Ich wette, das ging vielen Leuten genauso. Das Spiel war schon längst vergessen, aber durch die Meldung wird es wieder in Erinnerung gerufen.
Da die Beschlagnahme bei einem bayerischen Gericht (ich nehme mal an, München ... werde das noch klären) durchgesetzt wurde, hat mich das außerdem zu einer beängstigenden Spekulation geführt: Was ist, wenn Bayern jetzt auf eigene Faust einen Kreuzzug gegen "Killerspiele" führt, wo die Forderung nach einem Herstellungsverbot doch immer wieder abgeschmettert wird? Irgendwie muss man den Dreck ja schließlich loswerden. Und wenn die Staatsanwaltschaft sowieso nichts besseres zu tun hat, kann man sie auch genauso gut für seine Zwecke einspannen. Gerüchteweise hört man läuten, dass auch die Filmumsetzung "Der Pate" derzeit geprüft wird. Zufälligerweise eines der Spiele, die vom "Killerspiel"-Gegner Dr. Pfeiffer immer wieder bemüht werden, wenn es darum geht, gegen Spiele zu wettern. Dabei ist die SAchlage doch völlig klar: Da ist ein USK-Sticker drauf, der besagt, dass das Spiel ein Erwachsenentitel ist und bitteschön nichts in Kinderhänden verloren hat. Wenn ich als Elternteil so bescheuert bin, meinem Nachwuchs jedes Spiel zu kaufen (es ist ja schließlich, wie die Bezeichnung "Videospiel" schon sagt, bloß "Spielzeug"), dann kann doch dafür nicht die gesamte Industrie mit Rufschädigung bestraft werden.
Naja, jedenfalls sehe ich vor meinem geistigen Auge schon Rekordverkäufe von "Condemned 2", das demnächst in den Handel kommt (wenn auch nicht offiziell in Deutschland, da die USK eine Freigabe verweigerte). Da kann Sega ja richtig dankbar sein für die unfreiwillige Werbung!
Bin gerade zu faul zum Recherchieren: Kann jedes Spiel beschlagnahmt werden?
AntwortenLöschenNaja, ist doch ganz simpel: Man nutzt die Gerichte (aus), um diese Spiele aus dem Verkehr zu ziehen, und führt diese Beschlagnahmungen dann später an, um aufzuzeigen, dass das System mit der USK nicht funktioniert hätte. Schon hat man, was man haben wollte - nämlich die USK aus dem Weg geschafft, um eine eigene Kontrollinstanz dafür einzusetzen. Immerhin bringt dieser Auftrag ordentlich Geld ein...
AntwortenLöschenAbwegig? Wird die Zeit zeigen.
Was mache ich eigentlich jetzt als Eigentümer eines Exemplars dieses Spiels? Selbstanzeige?
AntwortenLöschenUnd was, wenn ich es gerne wieder veräußern würde? Pustekuchen?
@DerwodiesmallieberseinenNamennichtangibt:
AntwortenLöschenWer sagt dass Du das Spiel nicht besitzen darfst? Beschlagnahme heißt nicht dass Du Dein Exemplar bei der nächsten Polizeidienststelle schuldbewusst vorzulegen hast - wäre ja auch noch schöner. ;)
@PhanZero:
Wir sind doch eh schon soweit dass die USK übervorsichtig ist und jedem Erwachsenenspiel, das eveeeeentuell jugendgefährdend/-beinträchtigend sein kööööönnte, die Freigabe verweigert. Allein diese Umstand find ich schon affig ohne Ende! Unser Jugendschutz- bzw. Altersfreigabesystem stinkt zum Himmel, zumindest was die ab18-Kost angeht. Nicht was die tatsächlich vergebenen Freigaben der USK angeht, die im Großen und Ganzen in Ordnung sind, sondern was die Freigabeverweigerungen, Indizierungen und Beschlagnahmungen angeht! Was gäbe ich darum wenn das endlich mal EU-weit genormt umgesetzt würde... *seufz*
Ach ja, "Condemned II" ist für mich ein Pflichttitel, der erste Teil war schon richtig klasse. :)